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Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte PartG mbB
Tempelhofer Ufer 32, D-10963 Berlin, Germany
E-Mail: office@vy-anwalt.de
Telefon: +49 30 51 56599-80
USt-ID: DE346572797
Die Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte PartG mbB ist eingetragen in das Partnerschaftsregister am Registergericht AG Charlottenburg unter der Nummer PR 1741. Vertretungsberechtigte Partner sind Rechtsanwalt Dr. Malte Brix, Rechtsanwalt Björn-Michael Lange und Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen.
Alle Rechtsanwält_innen von Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte PartG mbB sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwält_innen zugelassen und gehören der nachstehenden Rechtsanwaltskammer an, die zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
www.rak-berlin.de
Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen ist zudem als Attorney at Law am The New York State Supreme Court, Appellate Division, Third Department, New York, U.S.A. zugelassen, übt aber weder dort, noch sonst in den U.S.A. oder im Ausland eine anwaltliche Tätigkeit aus. Vy erteilt keinen Rechtsrat zu ausländischem Recht.
Die wesentlichen berufsrechtlichen Regelungen, denen die Rechtsanwält_innen von Vy unterliegen, sind:
Diese Gesetze und Vorschriften sind auf der Website https://www.gesetze-im-internet.de/ abrufbar. Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abgerufen und eingesehen werden.
Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen unterliegt als Attorney at Law (NY) zudem den Joint Rules of Professional Conduct of the Appellate Divisions of the Supreme Court of New York (Title 22 [Judiciary]; Subtitle B Courts; Chapter IV Supreme Court; Subchapter E All Departments; Part 1200 Rules of Professional Conduct; § 1200.0 Rules of Professional Conduct).
Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte PartG mbB hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen bei der
Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln.
Die Versicherung deckt je Versicherungsfall einen Schaden von vier Millionen Euro (4.000.000 EUR = das Vierfachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 1.000.000 EUR) ab. Sollte aus Sicht von Auftraggeber_in ein über diesen Betrag hinausgehendes Risiko bestehen und abgesichert werden, so muss Auftraggeber_in dies unverzüglich mitteilen! Auf Wunsch und auf Kosten von Auftraggeber_in kann dann eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.