Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. November 2024 eine Warnung vor der Website zinsring.com ausgesprochen, die unter den Namen "Zins Ring" oder "Zinsring" auftritt. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber dieser Plattform ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten.
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin erbracht werden. Dennoch versuchen unseriöse Anbieter immer wieder, Verbraucher mit scheinbar attraktiven Angeboten zu ködern. Die BaFin rät daher dringend zur Vorsicht und empfiehlt, vor einer Geldanlage die Seriosität eines Anbieters sorgfältig zu überprüfen. Hierfür steht die Unternehmensdatenbank der BaFin zur Verfügung, über die schnell und einfach festgestellt werden kann, ob ein Unternehmen eine entsprechende Zulassung besitzt.
Anleger, die bereits Gelder über zinsring.com investiert haben, sollten umgehend handeln. Es wird empfohlen, Schadensersatzansprüche zu prüfen, beispielsweise gemäß § 826 BGB wegen unerlaubter Handlung, und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Um sich vor betrügerischen Anbietern zu schützen, sollten Verbraucher auf bestimmte Warnsignale achten:
Die BaFin empfiehlt, vor einer Investition gründlich die Zuverlässigkeit und Genehmigung eines Anbieters zu überprüfen. Für diesen Zweck steht die Unternehmensdatenbank der BaFin zur Verfügung, mit deren Hilfe sich schnell und unkompliziert feststellen lässt, ob ein Unternehmen eine entsprechende Zulassung besitzt.
Zusammenfassend ist es essenziell, bei Finanzanlagen stets wachsam zu sein und die Seriosität von Anbietern sorgfältig zu prüfen, um finanzielle Verluste zu vermeiden.
Sollten Sie über zinsring oder andere Anbieter Festgelder angelegt haben und nicht an ihr Geld drankommen, hilft Rechtsanwalt Lange, der seit mehr als 10 Jahren zu Fragen im Bank- und Kapitalmarktrecht hilft Ihnen gerne weiter.