Kann ein Richter, der für die AfD im Bundestag saß, sein Amt wieder aufnehmen? In diesem Fall nicht, sagt der Bundesgerichtshof. Den Ausgang des Verfahrens erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.
Der Vorsitzende Richter am BGH Pamp sagte bei der Verkündung am Donnerstag, das Dienstgericht beim LG Leipzig habe die Versetzung in den Ruhestand ohne Rechtsfehler für zulässig erklärt. Es habe zu Recht angenommen, dass es im Interesse der Rechtspflege liege, Maier in den Ruhestand zu versetzen. Die Anwendung von § 31 Deutsches Richtergesetz (DRiG) sei nicht dadurch ausgeschlossen, dass Maier im fraglichen Zeitraum Mitglied des Bundestags war.
Als entscheidendes Kriterium sieht das Dienstgericht beim Bundesgerichtshof, dass eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege anzunehmen sei – dies sei der Fall, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass der Richter bei seiner künftigen Berufsausübung nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehe.
Der ehemalige AfD-Abgeordnete und Richter Jens Maier unterlag mit seiner Revision zum Dienstgericht beim Bundesgerichtshof und darf nicht in die sächsische Justiz zurückkehren, BGH, Urteil vom 5. Oktober 2023, Az. RiZ (R) 1/23.
Völlig unabhängig von der Versetzung in den Ruhestand geht es in einem Parallelverfahren um Äußerungen Maiers vor seiner Zeit im Deutschen Bundestag. Maier habe im Zusammenhang mit dem Rechtsterroristen Anders Breivik öffentlich im Jahr 2017 geäußert, dass dieser "aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden" sei. Daneben geht es um eine Äußerung über die aus dem ZDF heute journal bekannte Journalistin Marietta Slomka, über die Maier in einer Nachricht auf X (vormals Twitter) schrieb: "GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!".
Bei einer Verurteilung droht der Verlust des Ruhegehalts. Die Aberkennung des Ruhegehalts ist die schärfste Maßnahme des Disziplinarrechts und steht der Entfernung aus dem Dienst eines aktiven Beamten gleich. Das Verfahren ist beim Landgericht Leipzig anhängig.