Unternehmen, die abgabepflichtige Geräte und Speichermedien in Deutschland in Verkehr bringen, sollten Sie bis spätestens 10. Januar 2025 Ihre Handelsware fristgerecht an die ZPÜ melden!
Durch eine rechtzeitige Meldung der Handelsware an die ZPÜ werden Sie gem. § 54b Abs. 3 Nr. 2 UrhG insoweit (für die Handelsware) von der Vergütungspflicht nach §§ 54 ff. UrhG frei! Handelsware sind alle Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien i.S.v. §§ 54 ff. UrhG, die Sie in Deutschland eingekauft haben, die also nicht von Ihnen importiert oder selbst hergestellt wurden.
Die Meldung muss enthalten (vgl. §§ 54f, 54b Abs. 3 Nr. 2 UrhG):
Die Meldung kann vorab per E-Mail an die ZPÜ gesendet werden, oder per Fax an die in den Formularen der ZPÜ angegebene Faxnummer, sowie schriftlich an die in den Formularen der ZPÜ angegebene Postadresse. Die entsprechenden Händler-Meldeformulare finden sie unter www.zpue.de.
Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) erhebt die urheberrechtlichen Geräte- und Speichermedienabgaben nach §§ 54 ff. UrhG für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien, die IT-Unternehmen in Deutschland in Verkehr bringen. Neben den Herstellern und Importeuren haften auch die Händler für die Abgaben, können sich davon aber durch eine rechtzeitige Meldung jeweils zum 10. Januar und 10. Juli eines Jahres befreien!
Es geht u.a. um folgende Geräte und Forderungen der ZPÜ:
Wir haben umfangreiche Erfahrung mit den Forderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften! Seit über 15 Jahren beraten und unterstützen wir eine Vielzahl von IT-Unternehmen (Hersteller und Importeure von PC, Tablets, Mobiltelefonen, Smartwatches, USB-Sticks und Speichermedien; sowie Distributoren, Systemhäuser und IT-Händler) gegen diese Forderungen, und haben Hunderte von Verfahren gegen vor der Schiedsstelle nach dem VGG, dem OLG München, dem Bundesgerichtshof BGH und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht geführt.
Gerne übernehmen auch Ihre Verteidigung gegen die Forderungen der ZPÜ, beraten Sie zu den Forderungen der ZPÜ, und unterstützen Sie bei der 'richtigen' und fristgerechten Erstellung von Meldungen und der Erteilung der geforderten Auskünfte, sowie ggf. bei dem Beitritt zu einem Gesamtvertrag. Wenn gewünscht, verhandeln wir auch einen Gesamtvergleich mit der ZPÜ für Sie!