Sie haben von der V + GmbH & Co. Fonds 1, 2 oder 3 KG (V+) eine Feststellungsklage oder ein sog. Versäumnisurteil vom Amtsgericht oder Landgericht Landshut erhalten? Dann sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen. Wir vertreten verschiedene Mandanten in dieser Angelegenheit.
Wenn Sie eine solche Feststellungsklage vom Amtsgericht Landshut oder Landgericht Landshut erhalten haben, heißt es schnell zu handeln. Sie haben ab Erhalt der Klage per Post genau 14 Tage Zeit, gegen die Klage eine sogenannte Verteidigungsanzeige einzureichen. Vor dem Amtsgericht können Sie sich theoretisch auch persönlich verteidigen, dort herrscht kein Anwaltszwang. Allerdings ist auch beim Amtsgericht aufgrund der Komplexität des Sachverhalts anzuraten, einen Anwalt zurate zu ziehen. Vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang, insofern benötigen Sie hier einen Anwalt und können nicht alleine handeln. Es empfiehlt sich die Beiziehung eins Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Es ist anzuraten, die Frist im Auge zu behalten und schnell zu handeln. Denn wenn die Frist abgelaufen ist, dann ergeht ein sogenanntes Versäumnisurteil, was unbedingt zu vermeiden ist, da es regelmäßig mit Mehrkosten verbunden ist.
Wenn Sie die Frist zur Verteidigung verpasst haben, ergeht im Regelfall ein sogenanntes Versäumnisurteil und wird Ihnen per Post zugestellt. Auch dann können Sie noch handeln. Gegen ein Versäumnisurteil ist ein Einspruch innerhalb einer Frist von 2 Wochen möglich. Insofern ist nach Erhalt eines Versäumnisurteils unmittelbare Eile geboten.
Wir beraten Sie bezogen auf Ihren Einzelfall und prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten für Sie im Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht Landshut bestehen. Dabei behalten wir die individuelle Situation des Falles im Auge.
Nutzen Sie gerne unser Formular oder rufen uns einfach an. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Vy freuen sich auf Ihre Anfrage und vertreten Ihre Interessen in den Angelegenheiten V + GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG (V+) gerne. Kommen Sie einfach direkt auf uns zu.