Vy Rechtsanwälte ist Ihr starker Partner in allen Fragen zum öffentlichen Dienstrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um die Tarifverträge des Bundes (TV-öD), der Länder (TV-L) oder der Gemeinden und Kommunen (TV-öD VKA) geht. Auch hinsichtlich der Stiftungen, Körperschaften, Sparkassen und Anstalten öffentlichen Rechts sowie der Eingruppierungsvorschriften sind Sie bei uns richtig.
Etwa 5 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland im öffentlichen Dienst, wovon gut 3 Millionen Angestellte sind. Das öffentliche Dienstrecht ist eng mit dem Arbeitsrecht und dem Verwaltungsrecht verwandt. Angestellte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, weshalb die meisten gesetzlichen Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht Anwendung finden. Durch unsere umfassende Expertise können wir Ihnen in allen Fragen zum Recht des Öffentlichen Dienstes zur Seite stehen.
Eine wesentliche Besonderheit im Hinblick auf die Angestellten im öffentlichen Dienst im Vergleich zu "normalen" Arbeitnehmern ist die Anwendbarkeit der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Welche Tarifverträge das sind, können Sie in unserer exemplarischen Aufzählung weiter unten herausfinden.
Eine weitere Besonderheit ist die abweichende innerbetriebliche Vertretung der Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu den aus dem allgemeinen Arbeitsrecht bekannten Betriebsräten erfolgt die Vertretung im öffentlichen Dienst durch sog. Personalräte.
Wir beraten die Arbeitgeber und Angestellte im Bereich