Amazon Marketplace-Verkäufer haften für Markenverstöße auf dem Amazon Marketplace auch dann, wenn die Produktbeschreibung durch einen Dritten nachträglich abgeändert wurde, BGH, Urt. v. 03.03.2016, Az. I ZR 140/14, Leitsatz:
"Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt."