Bestseller-Nachvergütung für Autor des Musicals Hinterm Horizont

, letztes Update:

Großer Erfolg für unseren Mandanten: Nach einer Verfahrensdauer von über 10 Jahren hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 23. Oktober 2024 unserem Mandaten, dem bekannten Schriftsteller und Autor des Librettos des von der Stage Entertainment aufgeführten Udo-Lindenberg-Musicals “Hinterm Horizont” Thomas Brussig, nach § 32a Abs. 2 UrhG (sog. Bestseller-Paragraf) eine Nachvergütung (sog. Fairness-Ausgleich) in nahzu der vollen, von uns beantragten Höhe von 5 Millionen EUR (zzgl. Zinsen) gegen die Stage Entertainment zugesprochen!

Sprechen Sie uns gerne hier an, wenn Sie Fragen zu den urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen nach §§ 32, 32a UrhG haben!


Eva Sudholt hat dazu für die aktuelle ZEIT (48/2024, vom 13.11.2024) ein ausführliches Interview mit Thomas Brussig geführt, das sie hier finden. F.A.Z., Süddeutsche Zeitung und viele andere berichten!


Die Entscheidung liegt uns bereits im Volltext vor und ist bei bei openjur.de verfügbar: Das Landgericht Hamburg geht in dem Urteil ausführlich auf die von uns vorgeschlagene Berechnungsmethode der Nachvergütung nach der "Regelsammlung Bühne" ein und bestätigt diese nahezu vollständig. Neben Ausführungen zur Berücksichtigung von Erlösen aus Ticketverkäufen wird auch die Berücksichtigungsfähigkeit von Erlösen aus Merchandising und anderen Nebenerlösen behandelt. Das Urteil klärt damit einige wesentliche Fragen zum Nachvergütungsanspruch nach § 32a UrhG, die u.a. auch für den Filmnereich von großem Interesse sein werden.

Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, lässt sich schon jetzt sagen: Ein voller Erfolg nicht nur für unseren Mandanten Thomas Brussig, sondern für alle Autoren, die im Bereich Theater und Musical etc. tätig sind! Der jetzt ausgeurteilte Betrag i,H.v. 5 Millionen EUR ist wohl der höchste je nach § 32a UrhG einem einzelnen Autor zugesprochene Betrag, nicht nur im Bereich Bühne, sondern auch im Film und in anderen Bereichen!

Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) Rechtsanwalt, Partner