Mit Urteil vom 20.05.2014 (Az. 3 U 1874/13) hat das OLG Nürnberg unter Anwendung der niedrigeren Wertungsmaßstäbe der neuen "Geburtstagszug"-Rechtsprechung des BGH ("kleine Münze") entschieden, dass die allseits bekannte Fussball-Stecktabelle des kicker urheberrechtlichen Schutz als Werk der Gebrauchskunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG genießt. Dennoch verneint das Gericht Unterlassungsansprüche des kicker gegen einen Wettbewerber, weil dessen funktional vergleichbare Stecktabelle einen ausreichenden Abstand i.S.v. § 24 UrhG zum nur sehr engen Schutzbereich der kicker-Tabelle halte.
RA Dr. Verweyen und RAin Richter haben sich in mehreren Fachaufsätzen ausführlich mit den Folgen der Geburtstagszug-Entscheidung des BGH und den seit dem ergangenen Urteilen der Instanzgerichte auseinandergesetzt: